Beherbergt ein Mitbewohner eine dritte Person in der Wohnung?
Die Unterbringung einer dritten Person ist in unseren Wohngemeinschaften generell verboten. Wir empfehlen Dir, uns direkt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite zu informieren, falls Du feststellst, dass eine Person, die nicht offiziell in der Wohnung wohnt, derzeit darin untergebracht ist.
Laut Mietvertrag sind Mieter nicht berechtigt, die Mieträume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte zu überlassen. Auch die dauerhafte Aufnahme eines Lebensgefährten in den WG-Raum ist nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, Familie oder Freunde länger als für einen normalen Besuch zu beherbergen. Werden Besucher an mehr als fünf Tagen eines Monats beherbergt, ist von einer vertragswidrigen Nutzung auszugehen. In einem solchen Fall sind wir als Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis nach Abmahnung fristlos zu kündigen.
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